Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden AGB von Elektro Zeller AG (nachfolgend Firma genannt), sind für Lieferungen, Dienstleistungen und für elektrotechnische Installationen der Firma gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt), werden wegbedungen.

Gültigkeit
Angebote der Firma sind, sofern nichts anderes angegeben, 2 Monate ab Ausgabedatum gültig.

Preise
Die Lieferantenpreise (unter anderem Kupfer) können nach der gültigen Zeitspanne für Angebote von 2 Monaten angepasst werden. Vertraglich vereinbarte Preise bleiben während 6 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages durch Elektro Hidber AG verbindlich. Nach Ablauf dieser Zeitspanne ist die Firma berechtigt, die aufgelaufene Teuerung sowie allenfalls erhöhte Lieferantenpreise weiter zu verrechnen. Bei Teuerungsverrechnung kommt die Methode des Eit.swiss oder des KBOB zur Anwendung.  Alle Preisangaben der Firma verstehen sich rein netto exkl. MWST. und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel sind vorbehalten.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungskonditionen sind im Angebot angegeben. Soweit nichts Abweichendes vereinbart, stellt die Firma im Laufe des Projektes bis zu 90% mittels Teilrechnungen auf Grund des Projektstandes in Rechnung. Der Rest ist bei Projektabschluss zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innert 20 Tagen zu bezahlen. Gerät der Besteller in Verzug, so hat die Firma Anspruch auf den gesetzlichen Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Weiter ist die Firma berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen.

Lieferfristen / Lieferungen
Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

Lieferungen bauseits
Die Firma übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

Termine
Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gem. Vertrag nicht gewährleisten, ist die Firma von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten verpflichtet sich die Firma die Termine einzuhalten.

Vorbehalten bleiben Verzögerungen, Terminverschiebungen und Mehrkosten für zusätzliche Massnahmen, die wegen Pandemien o.ä. notwendig werden.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Produkte und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Besteller über. Die Firma ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register bzw. Bauhandwerkerpfandrecht auf Kosten des Kunden ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat die Firma das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.

Prüfung, Mängelrüge und Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, die von der Firma gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt oder Abholung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessene Zeit. Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert.

Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung umfasst die Prüfung und Kontrolle gemäss NIV und NIN. Die Firma übernimmt keine Haftung für Schäden von bauseits gelieferten Apparaten und Leuchten oder durch Schäden die durch diese Geräte verursacht werden, auch wenn er nach der oben aufgeführten Prüfung im Auftrag des Kunden die Inbetriebsetzung vornimmt. Bauseitig gelieferte Anlagen müssen durch den jeweiligen Lieferanten in Betrieb gesetzt werden und die sicherheitstechnischen Einrichtungen geprüft werden.

Lizenzen
Der Besteller ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Die Firma haftet nicht für Forderungen Dritter oder Herstellern auf Grund Nicht-Einhaltens derer Lizenzbestimmungen.

Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination
Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.

Mengenangaben im Angebot
Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (m, Stk. etc.) sind approximativ. D.h. sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Besteller Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das von der Firma gemachte Angebot.

Offerten und Dokumentationen von Anlagen
Die von der Firma dem Kunden übergebenen geistigen Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen etc. bleiben Eigentum der Firma. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist die Firma berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Offertsumme einzufordern.

Leistungsumfang, Haftung, Lieferverzug
Die Firma verpflichtet sich gegenüber dem Kunden für die sorgfältige Ausführung des Auftrages. Die im Werkpreis enthaltenen Leistungen erstrecken sich auf den im Angebot und/oder Werkvertrag aufgeführten Leistungsumfang. Sämtliche vom Besteller schriftlich oder mündlich zusätzlich oder nachträglich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat verrechnet. In der Auftragsbestätigung resp. im Werkvertrag nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung geltenden Preisen verrechnet. Nicht im Preis enthalten sind allgemeine Gebühren dritter, Netzkostenbeiträge und dergleichen von Netzbetreibern und anderen Anbietern.

Haftung
Die Firma haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet die Firma nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden wie z.B. Betriebsunterbrüchen.
Die Firma haften nicht für Schäden entstanden auf Grund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel etc.

Asbest und andere gesundheitsgefährdende Stoffe
Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, muss die Firma die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Der Besteller trägt in jedem Fall die Kosten.

Durchbrüche, Kernbohrungen, Schlitze, andere Folgeschäden
Die Firma lehnt jede Haftung ab für Beschädigungen an bestehenden, verdeckten Leitungen, von denen sie keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte. Allfällige Folgeschäden durch andere Handwerker oder Reinigungen werden ebenfalls abgelehnt.

Diebstahl
Die Firma haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Besteller zu tragen.

Gewährleistung/Garantie
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird für die Installationsarbeiten eine Garantie von 24 Monaten ab Inbetriebnahme gewährt. Mängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen. Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Behandlung der Anlage, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Für Geräte, Apparate und Materiallieferungen gilt die Garantie des Herstellers. Ausgeschlossen von der Garantie sind Leuchtmittel aller Art.

Datenschutz und Geheimhaltung
Die Firma verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Der Besteller behandelt alle Informationen, die er von der Firma erhält streng vertraulich. (Insbesondere Codes, Login-Namen sowie Passwörter usw.) Aus Gründen der Sicherheit sind, im Interesse des Anlagenbesitzers durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart, ist die Firma berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Internationale Übereinkommen sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Firma. Die Firma behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des Bestellers geltend zu machen.

Änderungen AGB
Wir behalten uns die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Sind die Änderungen wesentlich, werden die Kunden jeweils durch Benachrichtigung an geeigneter Stelle informiert. Nachträgliche Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme der Änderung schriftlich den neuen AGB widerspricht.

Gültig ab 1. Januar 2023